Jugendgesetz auf dem Prüfstand

Zur ersten Jugendkonferenz nach der gemeinsamen Tagung von Gesamtsynode und Jugendkonferenz im April haben sich über 30 Mitarbeiter*innen aus der Jugendarbeit in Baccum getroffen. Die Haupt- und Ehrenamtliche, Delegierte und Gäste aus allen Teilen unserer Landeskirche arbeiteten an den drei Tagen an den Aufgaben weiter, die sich aus der Frühjahrssynode ergeben haben. Durchweg positiv blickten sie auf die gemeinsame Tagung zurück.

Auf dem Prüfstand der Jugendkonferenz stand das Kirchengesetz über die Ordnung der Jugendarbeit, das 1992 in Kraft getreten und 2004 überarbeitet worden war. Eine Vorbereitungsgruppe führte kreativ und anschaulich an die Thematik heran. Vier zentrale Fragen wurden diskutiert: Welches Verständnis von Jugendarbeit findet sich im Jugendgesetz? Haben Jugendliche und junge Erwachsene angemessen Rechte, Aufgaben und Möglichkeiten der Mitbestimmung? Lässt das Jugendgesetz zu, dass junge Gemeindeglieder erfahren können, dass ihre Planungen und Überlegungen auch wirksam werden? Welche Gremien sind noch zeitgemäß bei sich immer wieder verändernden gesellschaftlichen und kirchlichen Rahmenbedingungen?

Sehr erfreut nahmen die Mitglieder der Jugendkonferenz zur Kenntnis, dass in Folge der gemeinsamen Frühjahrssynode zwei Delegierte aus der Jugendkonferenz als mitarbeitende Gäste zur Gesamtsynode eingeladen werden sollen. Das Interesse bei den jungen Menschen daran war sehr groß. Neben der Arbeit an Jugendgesetz und Synodenthemen gab es zwei Fortbildungseinheiten zur Erlebnispädagogik, geistliche Angebote und viel Zeit zum Austausch.

Die Termine für die Jugendkonferenz 2018 sind: 24. April in Hannover und vom 2.-4. November 2018 in Hamburg.

10. November 2017
Bernhard Schmeing/Ulf Preuß

Zurück